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KG, 23.01.2003 - 1 W 361/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Terminreisekosten des auswärtigen, postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten
Verfahrensgang
- AG Berlin-Wedding - C 308/01
- KG, 23.01.2003 - 1 W 361/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus KG, 23.01.2003 - 1 W 361/02
a) Nach der zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten ergangenen grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02 - sind die Kosten eines Unterbevollmächtigten als Terminsvertreter erstattungsfähig, soweit sie die ersparten Reisekosten des Prozessbevollmächtigten "nicht wesentlich übersteigen". - KG, 23.01.2001 - 1 W 8967/00
Verpflichtung zum Ersatz von Reisekosten eines bei dem Prozessgericht …
Auszug aus KG, 23.01.2003 - 1 W 361/02
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (AGS 01, 118/163 = JurBüro 01, 257 = MDR 01, 473; unveröffentlichte Beschlüsse vom 1. August 2002 - 1 W 185/02 - und 28. Oktober 2002 - 1 W 348/02 -) sind die Terminsreisekosten des auswärtigen Prozessbevollmächtigten zwar grundsätzlich und regelmäßig erstattungsfähig, ausnahmsweise aber dann nicht, wenn Gegenstand des Rechtsstreits aus der Sicht der Partei ein einfach gelagerten Routinefall ist. - OLG Schleswig, 31.10.2000 - 9 W 145/00
Reisekosten des auswärtigen Anwalts - Abgleich mit Kosten eines …
Auszug aus KG, 23.01.2003 - 1 W 361/02
b) Aus dem auch vom Bundesgerichtshof (…a. a. O.) herangezogenen Grundsatz der Kostengeringhaltung folgt vielmehr, dass die Terminsreisekosten des auswärtigen, aber postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten dann erstattungsfähig sind, wenn - und soweit - bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine wesentlich geringeren Kosten entstanden wären (OLG Schleswig, AGS 01, 137 = MDR 01, 537).